F-Gas-Verordnung – Ausstieg aus HFKW

F-Gas-Verordnung

Überblick über die F-Gas-Verordnung und den Ausstieg aus HFKW

Seit dem 1. Januar 2015 ist die F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 in allen europäischen Mitgliedstaaten in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (HFKW) mit einem hohen Treibhauspotenzial (GWP) zu reduzieren, um die Umwelt zu schützen. Der Ausstieg aus HFKW erfolgt schrittweise mit dem Ziel, HFKW von 100 % im Jahr 2015 auf 21 % im Jahr 2030 zu reduzieren. Bekannte Beispiele für HFKW sind R404A, R507A und R134a.

Der Ausstieg aus HFKW ist an ein Quotensystem gekoppelt. Hersteller und Importeure erhalten Quoten basierend auf der Menge an HFKW, die sie im Vorjahr gemeldet haben. Diese wird anhand des CO2-Äquivalents der absoluten Kilogrammzahl an Kältemitteln berechnet.

Beijer Ref Deutschland kann dich zu den Auswirkungen der F-Gas-Verordnung und den verschiedenen Lösungen für Kühl-, Gefrier- und Klimaanlagen beraten.

Es gibt zwei bedeutende Phasen im Ausstieg aus HFKW:

Die erste Phase (2015–2018/2020):

  • Der Einsatz von HFKW mit einem GWP von 2.500 oder mehr für Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllung von mindestens 40 Tonnen CO2-Äquivalent ist seit dem 1. Januar 2020 verboten.
  • Ausnahmen umfassen Anlagen mit einer Kältemittelfüllung <40 Tonnen CO2-Äquivalent, militärische Anwendungen und Gefrieranwendungen unter -50 °C.

Die zweite Phase (Beginn 1. Januar 2021):

  • Der Abbau von HFKW auf 45 % hat begonnen. Diese erhebliche Reduzierung bedeutet, dass das Quotensystem einen großen Einfluss auf die Versorgung mit Kältemitteln mit hohem GWP hat.
  • Es gelten Einschränkungen für den Einsatz von HFKW in neuen Anlagen und Nachfüllungen, das sogenannte Nachfüllverbot.
Beijer Ref Deutschland hat eine praktische Übersicht über diese Einschränkungen zusammengestellt, die angibt, was erlaubt ist und was nicht.

Nachfüllen

JahrVerboteneZulässig
Per 1-1-2020
  • Für die Installation eines neu hergestellten HFKW-Kältemittels GWP>250
  • Nachfüllanlagen mit neu hergestelltem HFKW-Kältemittel GWP<2500
  • Das Verbot des Nachfüllens von neu hergestellten HFKW-Kältemitteln mit GWP>2500 gilt nicht für:
    → militärische Ausrüstung
    → Gefrieranwendungen, die bei Temperaturen unter -50˚C arbeiten
  • Das Nachfüllen von aufgearbeiteten/recycelten HFKW-Kältemitteln mit einem GWP>2500 ist jedoch bis zum 1. Januar 2030 erlaubt
Stand: 1-1-2025
  • Nachfüllen von Kälteanlagen mit neuem (ungebrauchtem) Kältemittel mit einem GWP>2500
  • Das Nachfüllen von Kühlgeräten erfolgt mit recyceltem/regeneriertem Kältemittel mit einem GWP>2500
Per 1-1-2026 *
  • Nachfüllen von Klimaanlagen und Wärmepumpen mit neuem (ungebrauchtem) Kältemittel mit einem GWP>2500
  • Nachfüllen von Klimaanlagen und Wärmepumpen mit recyceltem/regeneriertem Kältemittel mit einem GWP>2500
Per 1-1-2030
  • Nachfüllen von Kühlgeräten mit Kältemittel mit einem GWP>2500 (unbenutzt und/oder recycelt/regeneriert)
  • Nachfüllen von Kühlgeräten mit Kältemittel mit einem GWP<2500
Stand: 1-1-2032
  • Nachfüllen von Kälteanlagen mit neuem (ungebrauchtem) Kältemittel mit einem GWP>750
  • Nachfüllen von Klimaanlagen und Wärmepumpen mit Kältemitteln mit einem GWP>2500
  • Nachfüllen von Kühlgeräten mit recyceltem/regeneriertem Kältemittel mit einem GWP>750
  • Nachfüllen von Klimaanlagen und Wärmepumpen mit Kältemitteln mit einem GWP<2500
* Dichtheitsprüfung nach der Reparatur: Die Dichtheitsprüfung sollte nach 24 Stunden – also nicht am selben Tag wie die Reparatur – und innerhalb eines Monats erfolgen. Bei mobilen Geräten (z. B. Schiffen, Lastwagen) ist die Dichtheitsprüfung unmittelbar nach der Reparatur zulässig.

Vorgeschriebene Leckagekontrollen für HFC und HFO

Füllen von HFCAbfüllung von HFOFrequenzkontrolle
<5 Tonnen CO2-Äquivalent (oder 10 Tonnen CO2-Äquivalent in einem hermetisch abgeschlossenen System)
  • <1 kg (oder 2 kg in einem hermetisch abgeschlossenen System)
  • Keine obligatorische Dichtheitskontrolle
5-50 Tonnen CO2-Äquivalent
  • 1 kg bis 10 kg
  • Alle 12 Monate (oder alle 24 Monate, wenn ein Lecksuchsystem vorhanden ist)
50-500 Tonnen CO2-Äquivalent
  • 10 kg bis 100 kg
  • Alle 6 Monate (oder alle 12 Monate, wenn ein Lecksuchsystem vorhanden ist)
500 Tonnen CO2-Äquivalent und mehr
  • 100 kg und mehr
  • Alle 3 Monate (oder alle 6 Monate, wenn ein Lecksuchsystem vorhanden ist)
  • Bei dieser Menge ist ein Leckageerkennungssystem obligatorisch.

Neues Gebäude

JahrVerboteneZulässig
Per 1-1-2020
  • Hermetisch verschlossene gewerbliche Kühl- und Gefrierschränke mit GWP>2500
  • Stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit GWP>2500
  • Mobile hermetisch geschlossene Klimaanlagen mit GWP>150
  • Hermetisch verschlossene gewerbliche Kühl- und Gefrierschränke GWP<2500
  • Stationäre Kälte- und Klimaanlagen/Gewerbeanlagen GWP<2500
  • Mobile hermetisch geschlossene Klimaanlagen GWP<150
Stand: 1-1-2022
  • Hermetisch verschlossene gewerbliche Kühl- und Gefrierschränke mit GWP>150
  • Hermetisch verschlossene gewerbliche Kühl- und Gefrierschränke GWP<150
Stand: 1-1-2025
  • Einzelne Split-Klimageräte und Wärmepumpen <3kg (aus Anhang I) mit GWP>150
  • Hermetisch verschlossene Kühl- und Gefrierschränke mit GWP>150 (auch HFO)
  • Plug-in-Kühlgeräte mit GWP>150 (außer Kältemaschinen)
  • Kälteanlagen, die HFOs mit GWP>2500 verwenden (außer Gefrieranwendungen, die bei Temperaturen unter -50˚C betrieben werden)
  • Einzelne Split-Klimageräte und Wärmepumpen <3kg (aus Anhang I) mit GWP<150
  • Hermetisch verschlossene Kühl- und Gefrierschränke mit GWP<150 (auch HFO)
  • Plug-in-Kühlgeräte mit einem GWP<150 (außer Kältemaschinen)
  • Kälteanlagen, die HFOs mit einem GWP<2500 verwenden (außer Gefrieranwendungen, die bei Temperaturen unter -50˚C arbeiten)
Stand: 1-1-2026
  • Hermetisch verschlossene Kühl- und Gefrierschränke: F-Gase verboten
  • Hermetisch verschlossene Kühl- und Gefrierschränke: nicht fluorierte Kältemittel
Stand: 1-1-2027
  • Plug-and-Play-Klimaanlagen und Wärmepumpen (einschließlich Monoblöcke) ≤50kW mit GWP>150
  • Split-Luft/Wasser-Klimageräte und Wärmepumpen ≤12kW mit GWP>150
  • Kaltwassersätze ≤12kW mit GWP>150
  • Plug-in-Klimaanlagen und Wärmepumpen (einschließlich Monoblocks) ≤50kW mit GWP<150
  • Split-Luft/Wasser-Klimageräte und Wärmepumpen ≤12kW mit GWP<150
  • Kaltwassersätze ≤12kW mit GWP<150
Stand: 1-1-2029
  • Split-Luft-Luft-Klimaanlagen und Wärmepumpen ≤12kW mit GWP>150
  • Alle Split-Klimageräte und Wärmepumpen >12kW mit GWP>750
  • Split-Luft-Luft-Klimaanlagen und Wärmepumpen ≤12kW mit GWP<150
  • Alle Split-Klimageräte und Wärmepumpen >12kW mit GWP<750
Per 1-1-2030
  • Plug-and-Play-Klimaanlagen und Wärmepumpen (einschl. Monoblöcke) >50kW mit GWP>150
  • Stationäre Kühlgeräte mit GWP>150 (außer Kältemaschinen)
  • Plug-and-Play-Klimaanlagen und Wärmepumpen (einschl. Monoblöcke) >50kW mit GWP<150
  • Stationäre Kühlgeräte mit einem GWP<150 (außer Kältemaschinen)
Stand: 1-1-2032
  • Plug-in-Klimageräte und Wärmepumpen (einschließlich Monoblocks) ≤12kW: F-Gase verboten
  • Kaltwassersätze ≤12kW: F-Gase verboten
  • Plug-in-Klimageräte und Wärmepumpen (einschließlich Monoblocks) ≤12kW: nicht fluorierte Kältemittel
  • Kaltwassersätze ≤12kW: nicht fluorierte Kältemittel
Stand: 1-1-2033
  • Alle Split-Klimageräte und Wärmepumpen >12kW mit GWP>150
  • Alle Split-Klimageräte und Wärmepumpen >12kW mit GWP<150

Alles über Kältemittel

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