F-Gas-Verordnung – Ausstieg aus HFKW
F-Gas-Verordnung
Überblick über die F-Gas-Verordnung und den Ausstieg aus HFKW
Seit dem 1. Januar 2015 ist die F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 in allen europäischen Mitgliedstaaten in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen (HFKW) mit einem hohen Treibhauspotenzial (GWP) zu reduzieren, um die Umwelt zu schützen. Der Ausstieg aus HFKW erfolgt schrittweise mit dem Ziel, HFKW von 100 % im Jahr 2015 auf 21 % im Jahr 2030 zu reduzieren. Bekannte Beispiele für HFKW sind R404A, R507A und R134a.
Der Ausstieg aus HFKW ist an ein Quotensystem gekoppelt. Hersteller und Importeure erhalten Quoten basierend auf der Menge an HFKW, die sie im Vorjahr gemeldet haben. Diese wird anhand des CO2-Äquivalents der absoluten Kilogrammzahl an Kältemitteln berechnet.
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Es gibt zwei bedeutende Phasen im Ausstieg aus HFKW:
Die erste Phase (2015–2018/2020):
- Der Einsatz von HFKW mit einem GWP von 2.500 oder mehr für Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllung von mindestens 40 Tonnen CO2-Äquivalent ist seit dem 1. Januar 2020 verboten.
- Ausnahmen umfassen Anlagen mit einer Kältemittelfüllung <40 Tonnen CO2-Äquivalent, militärische Anwendungen und Gefrieranwendungen unter -50 °C.
Die zweite Phase (Beginn 1. Januar 2021):
- Der Abbau von HFKW auf 45 % hat begonnen. Diese erhebliche Reduzierung bedeutet, dass das Quotensystem einen großen Einfluss auf die Versorgung mit Kältemitteln mit hohem GWP hat.
- Es gelten Einschränkungen für den Einsatz von HFKW in neuen Anlagen und Nachfüllungen, das sogenannte Nachfüllverbot.
Nachfüllen
| Jahr | Verbotene | Zulässig |
|---|---|---|
| Per 1-1-2020 |
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| Stand: 1-1-2025 |
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| Per 1-1-2026 * |
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| Per 1-1-2030 |
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| Stand: 1-1-2032 |
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| * Dichtheitsprüfung nach der Reparatur: Die Dichtheitsprüfung sollte nach 24 Stunden – also nicht am selben Tag wie die Reparatur – und innerhalb eines Monats erfolgen. Bei mobilen Geräten (z. B. Schiffen, Lastwagen) ist die Dichtheitsprüfung unmittelbar nach der Reparatur zulässig. | ||
Vorgeschriebene Leckagekontrollen für HFC und HFO
| Füllen von HFC | Abfüllung von HFO | Frequenzkontrolle |
|---|---|---|
| <5 Tonnen CO2-Äquivalent (oder 10 Tonnen CO2-Äquivalent in einem hermetisch abgeschlossenen System) |
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| 5-50 Tonnen CO2-Äquivalent |
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| 50-500 Tonnen CO2-Äquivalent |
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| 500 Tonnen CO2-Äquivalent und mehr |
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